Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

(1)  Der Anbieter bietet die Leistung in eigenem Namen an und schließt mit interessierten Kunden einen gesonderten Anbietervertrag. Der Anbieter erbringt die Leistung in eigener Verantwortung.

 

 (2)  Das Honorar richtet sich nach der Art und Dauer der erbrachten Leistung. Es wird in schriftlicher Form vereinbart. Es beinhaltet keine Nebenkosten wie Eintrittsgelder, Kosten für die Anfahrt des Durchführenden, Mieten für Räume oder Transportmittel, gastronomische Leistungen usw.

 

 (3)  Die erbrachten Leistungen werden vom Anbieter in Rechnung gestellt. Es wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben. Leistungen Dritter (Eintrittsgelder, Gastronomie, Parkgebühren usw.) sind generell nicht Bestandteile des Vertrages. Die Kosten müssen vom Auftraggeber beglichen werden.

 

 (4)  Bei Auftragsstornierungen zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin erfolgt keine Berechnung von Honoraren. Bis fünf Werktage vor dem vereinbarten Termin werden mit 30 % berechnet. Bei Auftragsstornierungen von weniger als fünf Werktagen vor dem vereinbarten Termin wird das volle vereinbarte Honorar zu 40 % in Rechnung gestellt. Stornierungskosten  Dritter sind davon unberührt.

 

 (5)  Bei Nichtinanspruchnahme von ausgearbeiteten Tagesprogrammen, die vom Auftragsgeber angefordert wurden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € in Rechnung gestellt.

 

 (6) Bei Verspätung der Gruppe wartet der Anbieter 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Eine längere Wartezeit ist nur nach telefonischer Absprache möglich. Sollten die Teilnehmer zum vereinbarten Termin nicht erscheinen, wird das vereinbarte Honorar berechnet. Die Anfahrt der Gruppe liegt ausschließlich im Haftungsbereich des Kunden.

 

 (7)  Die Führungen und Reisebegleitungen finden bei jedem Wetter statt. Gegebenenfalls kann nach individueller Absprache ein Schlechtwetterprogramm als Alternative kurzfristig vereinbart werden.

 

 (8)  Bild- und Tonaufnahmen während der Führung sind gestattet.

 

 (9)  Die Teilnahme an Führungen und Rundreisen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Anbieter ist von jeglicher Haftung freigestellt.

 

(10) Es können von diesen Regelungen abweichende vertragliche Sondervereinbarungen getroffen werden.

 

(11)  Alle Nebenabssprachen erfolgen nur in schriftlicher Form und berühren die anderen Klausel nicht.